NortonLifeLock-Produkte, einschließlich Software, Hardware, Services, Support und Technologie, (zusammenfassend als "NortonLifeLock-Produkte" bezeichnet) unterliegen den Export- und Importkontrollgesetzen der US-Regierung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Export Administration Regulations ("EAR") des US-Handelsministeriums (U.S. Department of Commerce) und der vom Office of Foreign Assets Control ("OFAC") des US-Finanzministeriums (United States Treasury Department) verwalteten Sanktionsprogramme), der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, von Singapur und von anderen ausländischen Gesetzgebungen.
Alle NortonLifeLock-Produkte unterliegen folgenden Verboten:
- Export, Re-Export oder Weitergabe, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften der USA, der EU, von Singapur oder irgendeines anderen Landes verstoßen.
- Export, Re-Export oder Weitergabe, ob direkt oder indirekt, nach Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, in die Krimregion der Ukraine und in ein anderes Land oder eine andere Region, die entsprechenden Handelssanktionen unterliegen.
- Export, Re-Export oder Weitergabe an Personen oder Organisationen, die in den von der US-Regierung (einschließlich des U.S. Department of Commerce, U.S. Department of State und U.S. Department of Treasury) geführten relevanten Listen aufgeführt sind. Zusätzlich gilt dies auch für die Listen, die von Behörden in ausländischen Gesetzgebungen veröffentlicht werden.
- Export, Re-Export oder Weitergabe (inländisch) für den Einsatz in Verbindung mit (i) chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen, (ii) Raketensystemen (einschließlich ballistischer Raketen und Trägerraketen) oder (ii) unbemannten Flugkörpern (einschließlich Marschflugkörpern oder Drohnen), wie in Teil 744 der EAR einzeln aufgeführt ist, ausgenommen im Rahmen einer gültigen Lizenz, wie hierin dargelegt. Export, Re-Export oder Weitergabe (inländisch) an militärische Einrichtungen oder andere Einrichtungen mit militärischem Zweck, außer bei einer gültigen Lizenz, soweit dies nach US- und/oder ausländischen Gesetzen vorgeschrieben ist.
- Die Produkte dürfen nicht verwendet werden, um Computer- oder Netzwerkstörungen sowie Überwachungs- oder Verfolgungsaktivitäten, die Menschenrechtsverletzungen ermöglichen oder Unterstützung dazu leisten können, zu unterstützen.
Re-Export von NortonLifeLock-Produkten
Nicht-US- und US-Unternehmen, die NortonLifeLock-Produkte re-exportieren, müssen sowohl die in ihrem Land geltenden Exportgesetze als auch die Re-Export-Bestimmungen der USA einhalten. Auf der BIS-Website finden Sie Exportleitlinien zu Re-Exporten und anderen Offshore-Transaktionen, an denen Güter aus den USA beteiligt sind.